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LG Traunstein, 30.07.2020 - 3 O 4291/15 |
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Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
ZPO § 91 Abs. 2
Kostenerstattung für Privatgutachten
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 30.07.2020 - 3 O 4291/15
- OLG München, 15.10.2020 - 11 W 1457/20
- OLG München, 15.10.2021 - 11 W 1457/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.04.2012 - VIII ZB 27/11
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens: Eigene Sachkenntnisse der …
Auszug aus LG Traunstein, 30.07.2020 - 3 O 4291/15
Die Kosten für ein Gutachten, das vor Prozessbeginn in Auftrag gegeben wurde, sind ausnahms weise erstattungsfähig, wenn die hierfür anfallenden Kosten mit einem konkreten, bevorstehenden Rechtsstreit in unmittelbarem Zusammenhang stehen und zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (BGH, Beschluss v. 24.04.2012, VIII ZB 27/11; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 26.03.2007, 15 W 7/07). - OLG Karlsruhe, 26.03.2007 - 15 W 7/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Privatgutachten
Auszug aus LG Traunstein, 30.07.2020 - 3 O 4291/15
Die Kosten für ein Gutachten, das vor Prozessbeginn in Auftrag gegeben wurde, sind ausnahms weise erstattungsfähig, wenn die hierfür anfallenden Kosten mit einem konkreten, bevorstehenden Rechtsstreit in unmittelbarem Zusammenhang stehen und zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (BGH, Beschluss v. 24.04.2012, VIII ZB 27/11; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 26.03.2007, 15 W 7/07).